Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Unangemessenes Geschäftsführergehalt

Auch wenn die Vergütung des Geschäftsführers allein in der Verantwortung eines externen Beirats liegt, kann die Vergütung trotzdem unangemessen hoch sein und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Das Gehalt eines Geschäftsführers kann auch dann unangemessen sein und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn Vergütung des Geschäftsführers allein in der Verantwortung eines Beirats liegt, der mit gesellschafterfremden Personen besetzt ist. Das Finanzgericht Münster hat mit diesem Urteil die Grundsätze des Bundesfinanzhofs zur Beurteilung einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung von Leistungsbeziehungen erstmals auch auf eine GmbH mit Beirat angewandt. Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


Newsletter abonnieren!