Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Lebensversicherungsbeiträge als Sachbezüge

Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge.

Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Direktversicherungsbeträge an ein Versicherungsunternehmen, so handelt es sich dabei um Sachbezüge. Folglich müssen die Beträge auch nicht in die Berechnung der Pauschalisierungsgrenze einbezogen werden.

Beispiel: Sie arbeiten als Aushilfe und erhalten monatliche Bezüge in Höhe von 320 EUR, die pauschal versteuert werden. Neben den 320 EUR zahlt er für Sie auch Beträge von 25 EUR monatlich in eine Lebensversicherung ein. Da die 25 EUR einen Sachbezug darstellen, ist die Pauschalisierungsgrenze nicht überschritten.


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