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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Adressierung von Zwangsgeldandrohungen

Zwangsgeldandrohungen können auch Ihrem Bevollmächtigten zugestellt werden.

Das Finanzamt muss eine Zwangsgeldandrohung nicht unbedingt an Sie direkt zustellen - auch wenn sich die Zwangsgeldandrohung gegen Sie richtet. Es ist auch möglich, dass die Zustellung an Ihren Bevollmächtigten erfolgt. Durch eine Übersendung an Ihren Bevollmächtigten wird die Zwangsgeldandrohung wirksam bekannt gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass der Bevollmächtigte zur Entgegennahme rechtsverbindlicher Erklärungen bevollmächtigt ist.

Je nach Art der Vollmacht und den jeweiligen sonstigen Umständen kann das Finanzamt nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens sogar verpflichtet sein, die Zwangsgeldandrohung dem Bevollmächtigten zuzustellen.


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