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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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den folgenden Seiten über meine
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über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Regeln zum Investitionsabzugsbetrag gelten auch in Härtefällen

Die Regeln zum Investitionsabzugsbetrag sind auch in einem Fall persönlicher Härte ohne Ausnahme gültig.

Nicht nur wenn gar keine Investition erfolgt, ist ein geltend gemachter Investitionsabzugsbetrag wieder rückgängig zu machen. Auch wenn statt des angegebenen ein anderes Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wird, fällt der Abzugsbetrag wieder weg. Diese Regel gilt selbst dann, wenn die Änderung auf einer besonderen persönlichen Härte beruht. Der Bundesfinanzhof meint nämlich, bei der Ausgestaltung einer steuerrechtlichen Subventionsnorm hat der Gesetzgeber einen größeren Gestaltungsspielraum und kann daher die nur ausnahmsweise auftretenden Fälle persönlicher Härten unberücksichtigt lassen.


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