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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Kürzeste Straßenverbindung für die Entfernungspauschale

Die kürzeste Straßenverbindung ist auch dann Grundlage für die Entfernungspauschale, wenn sie mautpflichtig ist oder mit dem verwendeten Verkehrsmittel nicht genutzt werden darf.

Für die Entfernungspauschale ist die kürzeste Straßenverbindung auch dann maßgeblich, wenn diese mautpflichtig ist oder mit dem verwendeten Verkehrsmittel straßenverkehrsrechtlich nicht benutzt werden darf. So hat der Bundesfinanzhof im Fall eines Arbeitnehmers entschieden, der mit seinem Moped nicht die kürzeste Strecke zum Arbeitsplatz nehmen konnte, weil diese über Bundesstraßen führt, auf denen das Moped wegen seiner niedrigen Höchstgeschwindigkeit nicht fahren darf.


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