Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Bewertungsabschlag für Mietwohnungen gilt nicht für Erbbaurecht

Der Bewertungsabschlag bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Mietwohnungen gilt nicht für ein Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist.

Für zu Wohnzwecken vermieteten Grundbesitz gibt es bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer einen Bewertungsabschlag von 10 %, wenn die Immobilie nicht zu einem ohnehin begünstigten Betriebsvermögen gehört. Dieser Bewertungsabschlag gilt aber nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf nicht für ein Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist. Zwar stünden auf dem Grundstück vermietete Wohnimmobilien, für die der Erbbauberechtigte nach Auslaufen des Erbbaurechts Anspruch auf eine Entschädigung hat. Aber zum Zeitpunkt ist der Empfänger eben noch nicht Eigentümer der Wohnimmobilien und damit mit dem Eigentümer eines unbebauten Grundstücks vergleichbar.


Newsletter abonnieren!