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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Abgeltungsteuer gilt nicht für Gesellschafterdarlehen

Das Finanzgericht Münster sieht keinen Grund, warum der Ausschluss von Gesellschafterdarlehen von der Abgeltungsteuer verfassungswidrig sein sollte.

Wie bei Darlehen mit nahen Angehörigen sieht das Gesetz auch für die Zinsen, die eine Gesellschaft an ihren Gesellschafter zahlt, einen Ausschluss der Abgeltungsteuer vor. Das Finanzgericht Münster hat gegen diese Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken, hat aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


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