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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
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über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Leistungsbeschreibung in einer Rechnung

Zur Identifizierung einer Leistung kann eine Rechnung auch auf andere Geschäftsunterlagen verweisen, wenn diese darin eindeutig genannt werden.

In einer Rechnung muss die abgerechnete Leistung grundsätzlich hinreichend präzise benannt sein, weil sonst kein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht. Zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung können aber auch andere Geschäftsunterlagen herangezogen werden, wenn das Abrechnungsdokument selbst darauf verweist und diese eindeutig bezeichnet. Mit dieser Entscheidung schafft der Bundesfinanzhof Klarheit für den recht häufigen Fall, in dem periodisch über vereinbarte Leistungen abgerechnet wird. Die Geschäftsunterlagen, auf die Bezug genommen wird, müssen der Rechnung dabei nicht beigefügt sein.


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