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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnungen im Bau

Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien ist nicht zwingend ein abgeschlossener Mietvertrag notwendig.

Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien sind die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Das Finanzgericht Düsseldorf hat daher in einem Fall die Steuerermäßigung für noch im Bau befindliche Mietwohnungen abgesegnet. Die Steuerermäßigung setze nicht voraus, dass der Erblasser selbst einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Ausrechend ist, dass der Erblasser eine konkrete Vermietungsabsicht gehabt und diese selbst noch in Gang gesetzt hat.


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