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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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News



Erbengemeinschaft kann grunderwerbsteuerpflichtig sein

Eine Erbengemeinschaft kann als sebstständiger Rechtsträger auch grunderwerbsteuerpflichtig werden.

Vereinigen sich mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Hand einer Erbengemeinschaft, wird diese grunderwerbsteuerrechtlich so behandelt, als habe sie das Grundstück von der Gesellschaft erworben. Der Bundesfinanzhof hat damit festgestellt, dass eine Erbengemeinschaft ein selbständiger Rechtsträger im Sinne des Grunderwerbsteuerrechtes sein kann.


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