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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Stromsteuer auf Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage

Für das Finanzgericht München sind die Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, weswegen der von ihnen verbrauchte Strom der Stromsteuer unterliegt.

Wechselrichter wandeln den von Photovoltaik-Anlagen erzeugten Gleichstrom in allgemein nutz- und einspeisbaren Wechselstrom um. Bei größeren Solaranlagen kann der für deren Betrieb notwendige Strom durchaus ins Gewicht fallen. Für das Finanzgericht München sind die Wechselrichter aber keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, sondern Einrichtungen zur Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz. Der dort verbrauchte Strom fällt daher nicht unter die Stromsteuerbefreiung.


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