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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Personenbeförderung

Ein Unternehmer braucht keine Taxi-Genehmigung, um Personenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz von 7 % anbieten zu können.

Das Umsatzsteuergesetz sieht für eine Personenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz von 7 % nur zwei Voraussetzungen vor, nämlich die Art des Beförderungsmittels und die Wegstrecke. Eine Notwendigkeit, dass der leistende Unternehmer selbst eine Taxi-Genehmigung haben muss, sieht das Finanzgericht Münster aber nicht. Es hat daher zugunsten eines Unternehmens entschieden, das eine Patientenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz angeboten hatte. Weil es selbst keine Taxi-Genehmigung besaß, griff es auf ein Subunternehmen zurück.


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