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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses

Wenn die Verpflichtung zur Prüfung des Abschlusses allein durch den Gesellschaftsvertrag begründet ist, darf keine Rückstellung für die Prüfungskosten gebildet werden.

Eine Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses ist zwar grundsätzlich möglich. Allerdings hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass eine Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft nicht gebildet werden darf, wenn die Verpflichtung ausschließlich durch den Gesellschaftsvertrag begründet worden ist.


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