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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
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Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Strafverteidigungskosten als Werbungskosten

Strafverteidungskosten können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die Tat eindeutig der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist.

In bestimmten Fällen können Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abgezogen werden. Voraussetzung ist aber, dass die Tat eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Weil das bei einer Steuerhinterziehung durch Vorspiegeln eines Mietverhältnisses der Fall ist, hat das Finanzgericht Niedersachsen auch die Anwaltskosten der Klägerin als Werbungskosten zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anerkannt.


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