Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Abzugsverbot für Ausbildungskosten verfassungswidrig?

Weil er das Werbungskostenabzugsverbot für Ausbildungskosten für verfassungswidrig hält, hat der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das Abzugsverbot für Ausbildungskosten verfassungswidrig ist. Zwar hält der Bundesfinanzhof die rückwirkende Festschreibung des Abzugsverbots für verfassungsgemäß, meint aber, dass Ausbildungskosten als notwendige Voraussetzung für eine nachfolgende Berufstätigkeit beruflich veranlasst und damit ihrer Natur nach Werbungskosten sind. Ein Abzugsverbot sei weder mit einer Vereinfachung noch mit einer Typisierung zu rechtfertigen. Das Abzugsverbot selbst sei damit verfassungswidrig, weil es gegen das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verstößt. In jedem Fall gilt es daher, mit Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch einzulegen. Das Einspruchsverfahren ruht dann automatisch bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.


Newsletter abonnieren!