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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Betriebsbezogene Steuerermäßigung für Gewerbesteuer

Die Begrenzung der Einkommensteuerermäßigung auf die gezahlte Gewerbesteuer ist für jeden Betrieb einzeln zu ermitteln und nicht als Summe für alle Betriebe, an denen eine Person beteiligt ist.

Für Einkünfte aus Gewerbebetrieb gibt es bei der Einkommensteuer als Ausgleich eine Steuerermäßigung. Wie die Steuerermäßigung bei mehreren Betrieben genau zu berechnen ist, führt immer wieder zu Auslegungsproblemen. Das Finanzgericht Münster hat jetzt entschieden, dass die Begrenzung der Steuerermäßigung auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer für jeden Betrieb separat zu ermitteln ist. Wenn die Betriebe in Gemeinden mit unterschiedlichen Hebesätzen liegen, kann das zu einer ungünstigeren Berechnung führen als eine personenbezogene Aufsummierung. Allerdings entspreche die betriebsbezogene Berechnung der Absicht des Gesetzgebers, meint das Gericht.


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