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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Besteuerung der Mütterrente

Weil bei der Mütterrente ein größerer Teil besteuert wird, als viele Rentner annehmen, hält der Bund der Steuerzahler die Besteuerung der Mütterrente für undurchsichtig.

Der Bund der Steuerzahler hält die Besteuerung der Mütterrente für undurchsichtig und weist darauf hin, dass oft ein größerer Anteil der Mütterrente versteuert wird als von vielen Rentnern angenommen. Wie hoch der steuerfreie Anteil der Mütterrente ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Die Rentenversicherung rechnet dabei so, als sei die Mütterrente bereits im Jahr des Rentenbeginns gezahlt worden. Betroffen sind Senioren, die vor dem Jahr 2014 in Rente gegangen sind, insbesondere aber Rentner, die seit 2005 oder früher eine Rente erhielten und mehrere Kinder haben. Bei ihnen fällt der steuerpflichtige Rentenanpassungsbetrag in diesem Jahr besonders hoch aus.


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