Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Rechtzeitige Registrierung für den Kirchensteuerabzug

Für den jährlichen Abruf des Kirchensteuerabzugsmerkmals müssen sich Kapitalgesellschaften rechtzeitig registrieren, könen den Abruf aber jetzt auch erstmals durch den Steuerberater vornehmen lassen.

Kapitalgesellschaften müssen auf Gewinnausschüttungen den Kirchensteuerabzug vornehmen. Die dafür notwendigen Daten müssen die Gesellschaften jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen. Die vollständige Teilnahme setzt sowohl eine Registrierung als auch eine Zulassung durch das BZSt voraus. Gesellschaften, die die Abfrage nicht selbst vornehmen wollen, können beim BZSt ab sofort auch ohne vorherige Registrierung die Zuteilung einer Zulassungsnummer beantragen. Die Datenabfrage erfolgt dann ausschließlich über einen Dritten - zum Beispiel den Steuerberater. Unabhängig davon, für welchen Weg sich eine Gesellschaft entscheidet, bittet das BZSt um eine möglichst zügige Registrierung oder einen Zulassungsantrag, wenn dies bisher noch nicht erfolgt ist, damit die Zulassung noch rechtzeitig bis zum 1. September erteilt wird.


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