Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Gewinne aus Xetra-Gold-Papieren sind nach einem Jahr steuerfrei

Steuerlich sind Gold-Inhaberschuldverschreibungen mit echtem Gold praktisch gleichwertig, sodass der Gewinn aus solchen Papieren nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei ist.

Der Gewinn aus dem Verkauf oder der Einlösung einer Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung ist nach Ablauf einer Spekulationsfrist von einem Jahr seit Anschaffung steuerfrei. In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof die Auffassung vertreten, dass die Xetra-Papiere zwar börsenfähige Wertpapiere sind, aber keine Kapitalforderung verbriefen, sondern den Anspruch auf eine Sachleistung. Damit sind sie steuerlich physischem Gold quasi gleichgestellt, für das nicht die Regeln für Kapitalerträge, sondern für private Veräußerungsgeschäfte gelten, die nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist eine Steuerfreiheit des Verkaufserlöses vorsehen.


Newsletter abonnieren!