Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Fahrtkosten eines Selbständigen zum Betrieb eines Kunden

Ein Selbstständiger, der längere Zeit denselben Kunden aufsucht, kann die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen.

Regelmäßige Fahrten eines selbständigen Unternehmensberaters zur Betriebsstätte eines einzigen Kunden im Rahmen einer längerfristigen Beratungstätigkeit können nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Durch die längere Tätigkeit wird die Betriebsstätte des Kunden gleichzeitig zur regelmäßigen Betriebsstätte des Beraters, ohne dass es darauf ankommt, ob ihm dort ein eigener Raum zugewiesen ist. Der Berater hatte ansonsten nur ein Home-Office, das der Bundesfinanzhof aber grundsätzlich nicht als Betriebsstätte anerkennt.


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