Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Masterstudium als Teil der Erstausbildung beim Kindergeld

Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums ist nicht automatisch die Erstausbildung abgeschlossen, wenn das folgende Masterstudium zeitlich und inhaltlich auf dem Bachelorstudium aufbaut.

Nach dem Abschluss der Erstausbildung fällt für ein volljähriges Kind der Kindergeldanspruch weg, wenn das Kind neben einer weiteren Ausbildung regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Auch wenn ein Bachelorabschluss grundsätzlich zu einer Berufsausübung qualifiziert, muss damit nicht zwingend die Erstausbildung abgeschlossen sein, meint der Bundesfinanzhof. Zumindest dann, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das angestrebte Berufsziel erst darüber erreicht werden kann, ist auch das anschließende Masterstudium noch Teil der Erstausbildung, womit der Anspruch auf Kindergeld weiter bestehen bleibt.


Newsletter abonnieren!