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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
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über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Versorgungsfreibeträge für Erbschaftsteuer verletzen EU-Recht

Die EU-Kommission hat Deutschland zu einer Änderung bei der Erbschaftsteuer aufgefordert, weil die Einschränkungen beim Versorgungsfreibetrag nach ihrer Ansicht EU-Recht verletzen.

Der Ehe- oder Lebenspartner des Erblassers hat Anspruch auf einen besonderen Versorgungsfreibetrag. Dieser Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn der Erbe, der Erblasser oder beide in Deutschland steuerpflichtig waren, nicht aber, wenn nur Vermögenswerte in Deutschland vererbt werden. An dieser Einschränkung stört sich die EU-Kommission und hat daher Deutschland zu einer entsprechenden Gesetzesänderung aufgefordert.


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