Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Zinsgünstiges Darlehen durch Angehörige

Ein zinsgünstiges Darlehen durch Angehörige kann in Bezug auf die Eigenheimzulage förderungsschädlich sein.

Im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes ist eine Wohnungsüberlassung nur dann unentgeltlich, wenn für sie keinerlei Entgelt gezahlt wird. Ein zinsverbilligtes Darlehen durch einen Angehörigen, dem Sie die Wohnung überlassen haben, stellt aber ein Entgelt dar.

Hat der Wohnungsnutzer Ihnen als Wohnungseigentümer ein zinsverbilligtes Darlehen (als zinsverbilligt gelten Darlehen aus steuerlicher Sicht, wenn der Zinssatz unter 5,5 % p.a. liegt) gewährt und steht dieses Darlehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Wohnungsüberlassung, so liegt eine förderungsschädliche Gegenleistung vor. Gegenleistungen gleich welcher Art sind in Bezug auf die Eigenheimzulage förderungsschädlich.


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