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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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News



Besuchsfahrten des Ehegatten sind keine Werbungskosten

Unabhängig davon, ob eine doppelte Haushaltsführung besteht oder nicht, sind Besuchsfahrten eines Ehegatten zur Tätigkeitsstätte des anderen Ehegatten nicht als Werbungskosten abziehbar.

Auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit sind Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat schon 2011 solche umgekehrten Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen und das jetzt auch für den Fall einer längeren Auswärtstätigkeit ohne doppelte Haushaltsführung bestätigt.


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