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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Wechselrichter als notwendige Hilfsanlage für Solarstrom

Der Wechselrichter für eine Photovoltaikanlage ist eine notwendige Hilfsanlage, weshalb der dafür notwendige Strom von der Stromsteuer befreit ist.

Wechselrichter, mit denen der in einer Photovoltaikanlage erzeugte Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen. Infolgedessen ist der zur Kühlung oder zur Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzte Strom von der Stromsteuer befreit.


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