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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
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Steuerberatungskanzlei, mein
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über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Gewinnverteilung bei nachträglich festgestelltem Mehrgewinn

Der Mehrgewinn aus einer Betriebsprüfung ist in der Regel nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen.

Der durch eine Betriebsprüfung nachträglich festgestellte Mehrgewinn einer Personengesellschaft wird grundsätzlich auf alle Gesellschafter nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel verteilt. Etwas anderes gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg nur dann, wenn die Mehrgewinne ausschließlich einem Gesellschafter zu Gute gekommen sind und weder die Gesellschaft noch die anderen Gesellschafter in der Lage sind, bestehende Erstattungsansprüche gegen diesen Gesellschafter durchzusetzen. Gegen die Entscheidung, die den Fall einer inzwischen aufgelösten Gesellschaft betraf, ist die Revision anhängig.


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