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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
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über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Entschädigung für Hochspannungsleitung ist Vermietungseinnahme

Die einmalige Entschädigung für die Überspannung des Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung ist eine steuerpflichtige Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.

Zahlt der Stromnetzbetreiber eine einmalige Entschädigung für die Überspannung des Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung, zählt diese Zahlung zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Für das Finanzgericht Düsseldorf ändert daran weder der Umstand etwas, dass die Zahlung nur einmalig und nicht regelmäßig erfolgt, noch dass die Gebrauchsüberlassung nicht freiwillig erfolgt ist.


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