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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Kindergeldanspruch für arbeitsuchendes Kind

Auch ein arbeitsunfähig erkranktes Kind muss sich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden, um den Anspruch auf Kindergeld zu sichern.

Damit ein volljähriges, arbeitsloses Kind beim Kindergeld berücksichtigt wird, muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit tatsächlich arbeitssuchend gemeldet und die künftige oder gegenwärtige Arbeitslosigkeit angezeigt haben. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil das Kind arbeitsunfähig erkrankt ist. Das gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn das Kind durch die Erkrankung nicht daran gehindert ist, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden.


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