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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Abfindung zur Beilegung des Erbstreits als Nachlassverbindlichkeit

Die Zahlung einer Abfindung zur Beilegung des Rechtsstreits um die Erbenstellung kann als Nachlassverbindlichkeit abziehbar sein.

Eine Abfindungszahlung, die der Erbe zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung zahlt, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. In dem Fall, über den der Bundesfinanzhof entscheiden musste, hatte die Erblasserin zunächst ein Ehepaar als Erben bestimmt. Kurz vor ihrem Tod ordnete sie dann handschriftlich an, dass ihr Finanzberater Alleinerbe sein sollte, was zu einem Rechtsstreit über die Erbenstellung führte. Die Abfindung an den Finanzberater für den Verzicht auf seinen Erbanspruch muss das Finanzamt nun als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigen.


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