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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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den folgenden Seiten über meine
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Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Sale-and-lease-back-Geschäfte als umsatzsteuerpflichtige Gestaltung

Wenn der Hauptzweck eines Sale-and-lease-back-Geschäfts in einer bilanziellen Gestaltung liegt, handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung.

Zu Sale-and-lease-back-Geschäften hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass keine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung vorliegt, wenn die Anschaffung beim Leasinggeber überwiegend durch ein Darlehen des Leasingnehmers finanziert wird. Diese Konstellation ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Leasinggebers, deren Schwerpunkt in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung des Leasingnehmers liegt. Das Bundesfinanzministerium hat dieses Urteil nun in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet.


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