Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Vertrauensschutz nach Einigung im Verfahren beim Finanzgericht

Lässt sich das Finanzamt im Verfahren beim Finanzgericht auf eine gütliche Einigung ein, darf es nicht später einen inhaltsgleichen Steuerbescheid mit anderer rechtlicher Begründung erlassen.

Ein Streit mit dem Finanzamt beim Finanzgericht kann auch durch eine Einigung beider Seiten beigelegt werden. Wenn das Finanzamt nach einer solchen Einigung den angefochtenen Steuerbescheid zwar wie vereinbart aufhebt, anschließend aber einen inhaltsgleichen Steuerbescheid erlässt, der nur rechtlich anders begründet wird, verstößt es gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Der Bundesfinanzhof hat daher den zweiten Steuerbescheid kassiert und dem Kläger ein Recht auf Vertrauensschutz gewährt.


Newsletter abonnieren!