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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf Splittingtarif

Es ist verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende Eltern keinen Anspruch auf den Splittingtarif haben.

Die Besteuerung einer alleinerziehenden Mutter nach dem Grundtarif ist verfassungsgemäß. Den Bundesfinanzhof konnte keines der Argumente, das die verwitwete Mutter vorbrachte, davon überzeugen, dass auch Alleinerziehende Anspruch auf den Splittingtarif haben sollten. Weder der Schutz der Familie noch das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit würden den Anspruch rechtfertigen, meinen die Richter.


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