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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Lohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge

In den meisten Fällen liegt die Kostenübernahme für Deutschkurse durch den Arbeitgeber im ganz überwiegend betrieblichen Interesse und stellt damit keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Fort- oder Weiterbildung seiner Arbeitnehmer, dann ist die Kostenübernahme kein Arbeitslohn, wenn die Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen. Bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind Kurse zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache laut einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse zuzuordnen, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse im für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt. Die Kostenübernahme für solche Kurse kann nur dann Arbeitslohn sein, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Belohnungscharakter der Maßnahme vorliegen.


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