Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Name als wesentliche Betriebsgrundlage

Wird der Name nicht zusammen mit dem Unternehmen verkauft, sondern nur an den Käufer lizensiert, ist der Erlös aus der Veräußerung des Betriebs nicht steuerbegünstigt.

Der Gewinn aus der Aufgabe oder dem Verkauf eines Betriebs ist steuerlich begünstigt. Voraussetzung für das Steuerprivileg ist aber, dass der Betrieb als Ganzes, also mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen verkauft wird. Wenn eine eingeführte Bezeichnung für den Betrieb nicht gemeinsam mit dem Betrieb verkauft, sondern lediglich im Rahmen eines Franchisevertrags zur Nutzung überlassen wird, dann sind aus Sicht des Bundesfinanzhofs nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden. In der Folge ist der Gewinn aus der Veräußerung als laufender Gewinn zu besteuern und nicht steuerlich begünstigt.


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