Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Datenschutzbeauftragter ist gewerblich tätig

Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist eine gewerbliche Tätigkeit und kann bei einem Freiberufler damit sowohl eine Buchführungspflicht als auch eine Abfärbung auf freiberufliche Einkünfte auslösen.

Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist keine freiberufliche Tätigkeit. Das Finanzgericht München stimmt dem Finanzamt zu, dass ein Rechtsanwalt, der als extern bestellter Datenschutzbeauftragter tätig wird, eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Interessant an dem Verfahren ist, dass es nicht um eine mögliche Gewerbesteuerpflicht ging, wie das sonst bei einem Streit um freiberufliche versus gewerbliche Tätigkeit in der Regel der Fall ist. Stattdessen hatte das Finanzamt den Anwalt aufgefordert, Bücher zu führen und somit von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung überzugehen. Das Finanzgericht hat die Buchführungspflicht eines Datenschutzbeauftragten bestätigt, wenn die Tätigkeit zu einem Gewinn von über 60.000 Euro im Jahr führt.


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