Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Verlust aus Leerverkauf als Termingeschäft nicht abziehbar

Der Leerverkauf von Devisen führt nicht zu einem abziehbaren Verlust aus einem Termingeschäft, wenn der Leerverkauf und der spätere Nachkauf nicht eindeutig miteinander verknüpft sind.

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört auch der Gewinn oder Verlust aus Termingeschäften. Handelt es sich bei einem Devisentermingeschäft aber nicht um eine Transaktion, sondern um einen Leerverkauf, bei dem die Devisen zur Erfüllung der Lieferverpflichtung später nachgekauft werden, müssen beide Geschäfte so miteinander verknüpft sein, dass der auf die Realisierung einer Differenz aus Eröffnungs- und Gegengeschäft gerichtete Wille der Vertragsbeteiligten ersichtlich ist. Es genügt dem Bundesfinanzhof nicht, dass dem Eröffnungsgeschäft nur ein Gegengeschäft nachfolgt, das dessen Erfüllung dient. Er hat deshalb den Verlust aus dem Leerverkauf von Devisen im Jahr 2011 nicht zum Abzug zugelassen.


Newsletter abonnieren!