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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Einlösung von Inhaberschuldverschreibungen für Xetra-Gold

Die Einlösung von Inhaberschuldverschreibungen für Xetra-Gold ist steuerlich keine Veräußerung, womit die Wertsteigerung des Goldpreises bei einer Einlösung steuerfrei vereinnahmt werden kann.

Inhaberschuldverschreibungen für Xetra-Gold sind börsenfähige Wertpapiere, die dem Inhaber einen Anspruch auf Lieferung einer bestimmten Menge Gold durch die Bank garantieren. Im Gegensatz zum Finanzamt hält der Bundesfinanzhof die Geltendmachung dieses Anspruchs nicht für ein privates Veräußerungsgeschäft. Die Wertsteigerung des Goldpreises zwischen Erwerb der Inhaberschuldverschreibung und deren Einlösung ist damit nicht steuerpflichtig. Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen bei Geltendmachung des Lieferanspruchs nicht vor, weil die Einlösung kein Verkauf ist und der Inhaber weiter das Risiko eines fallenden Goldpreises trägt.


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