Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Bruttolistenpreis eines Importfahrzeugs für die 1 %-Regelung

Für ein Importfahrzeug, das im Inland nicht baugleich verfügbar ist, muss der Bruttolistenpreis für die 1 %-Regelung geschätzt werden.

Für die Bewertung der Privatnutzung eines Firmenwagens nach der 1 %-Regelung ist bei einem Importfahrzeug der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen, wenn es keinen inländischen Listenpreis gibt und das Fahrzeug auch nicht mit einem bau- und typengleichen inländischen Fahrzeug vergleichbar ist. Der Bundesfinanzhof hält es nicht für zulässig, einfach den ausländischen Listenpreis anzusetzen. Stattdessen kann für die Schätzung der typische Bruttoabgabepreis von Importfahrzeughändlern herangezogen werden.


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