Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht

Sowohl die Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus dem Verkauf einer Mitunternehmerschaft noch die Steuerbelastung der Personengesellschaft statt des verkaufenden Gesellschafters sind verfassungsgemäß.

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung der Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft im Juli 2002 und das rückwirkende Inkraftsetzen dieser Vorschrift ist beim Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg geblieben. Die Verfassungsrichter halten es außerdem für mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vereinbar, dass eine Personengesellschaft als Mitunternehmerschaft bei Verkauf eines Anteils durch einen Mitunternehmer grundsätzlich die Gewerbesteuer schuldet, obwohl der Gewinn aus dem Verkauf des Mitunternehmeranteils dem verkaufenden Gesellschafter zufließt.


Newsletter abonnieren!