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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Angabe des Lieferzeitpunkts in der Rechnung

Das Datum der Lieferung oder Leistung kann sich im Einzelfall auch aus dem Rechnungsdatum ergeben.

Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. Soweit es die Angabe des Kalendermonats der Lieferung oder Leistung angeht, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass sich dieser auch aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben kann, wenn nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Im Streitfall ging es um die Rechnung für ein Auto, bei der die Richter davon ausgehen, dass die Rechnung branchenüblich mit oder unmittelbar nach der Lieferung ausgestellt wird.


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