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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Vorsteuerabzug aus Umzugskosten des Arbeitnehmers

Aus den vom Arbeitgeber übernommenen Kosten für einen rein betrieblich veranlassten Umzug des Arbeitnehmers ist der Vorsteuerabzug möglich.

Übernimmt der Arbeitgeber Umzugskosten für einen ausschließlich betrieblich veranlassten Umzug seiner Mitarbeiter, ist die Kostenübernahme keine umsatzsteuerpflichtige Entnahme für den privaten Bedarf der Arbeitnehmer. Es handelt sich auch nicht um einen tauschähnlichen Umsatz für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Das Finanzgericht Hessen hat daher festgestellt, dass der Arbeitgeber zum Vorsteuerabzug aus den betrieblich veranlassten Umzugskosten berechtigt ist.


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