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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Mindestlohnanspruch bei einem Praktikum mit Unterbrechung

Solange die Tätigkeitszeit in einem Praktikum insgesamt nicht länger als drei Monate dauert, führen auch vom Praktikant veranlasste Unterbrechungen nicht zu einem Mindestlohnanspruch.

Praktikanten haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder ein Studium leisten und es nicht länger als drei Monate dauert. Wird das Praktikum aus Gründen unterbrochen, die der Praktikant zu verantworten hat (Krankheit, Freistellung auf eigenen Wunsch etc.) und um die Dauer der Unterbrechung verlängert, entsteht dadurch kein Mindestlohnanspruch. Das gilt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zumindest dann, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und die Höchstdauer von drei Monaten insgesamt nicht überschritten wird.


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