Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Kfz-Steuerbefreiung für Krankentransportfahrzeuge

Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt nur für Fahrzeuge, die ausschließlich zum Transport kranker und nicht lediglich gehbehinderter Personen eingesetzt werden.

Fahrzeuge, die ausschließlich im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden, sind von der Kfz-Steuer befreit, sofern sie für den Einsatzzweck angepasst und äußerlich entsprechend gekennzeichnet sind. Ein Krankentransportunternehmen kann die Steuerbefreiung aber nur dann in Anspruch nehmen, wenn ausschließlich kranke Personen transportiert werden. Es genügt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht, wenn die jeweilige Person gehbehindert ist, denn die Begriffe "Behinderung" und "Krankheit" seien nicht deckungsgleich.


Newsletter abonnieren!