Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit.

Auch wenn zur Zeit viele Stellschrauben im Steuersystem angezogen statt gelockert werden, so sollte doch auf eine rühmliche Ausnahme hingewiesen werden. Durch ein im vergangenen August beschlossenes Gesetz werden Trinkgelder rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit, die bisherige Begrenzung auf 1.224 Euro ist entfallen.

Allerdings wurde - entgegen der früheren Regelung - an die Steuerfreiheit eine Reihe von Bedingungen geknüpft: Trinkgelder sind steuerfrei, wenn sie anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.


Newsletter abonnieren!