Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Kostenbeteiligung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kostenbeteiligung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung keine regelmäßigen Zahlungen voraus.

Mit der Reform des Reisekostenrechts wurden ab 2014 auch für die doppelte Haushaltsführung die gesetzlichen Regelungen etwas geändert. Seither setzt die steuerliche Anerkennung eines eigenen Hausstands am Hauptwohnsitz dort eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Mit dieser Änderung wollte der Fiskus ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs aushebeln und die steuerliche Anerkennung einer doppelten Hausführung in den Fällen einschränken, in denen ledige Arbeitnehmer eine unentgeltlich überlassene Wohnung oder ein Zimmer im Haus der Eltern bewohnen. Die Finanzverwaltung hat die neue Regelung so ausgelegt, dass die Kostenbeteiligung eine regelmäßige Beteiligung an den laufenden Wohnungs- und Verbrauchskosten voraussetzt.

Dem hat jetzt das Niedersächsische Finanzgericht widersprochen: Weder dem Wortlaut des Gesetzes noch der Gesetzesbegründung ließe sich eine derartige Einschränkung entnehmen. Daher seien auch andere Formen der Kostenbeteiligung anzuerkennen, beispielsweise eine Einmalzahlung an die Eltern am Jahresende wie im Streitfall. Entscheidend sei lediglich, dass die Kostenbeteiligung oberhalb einer Geringfügigkeitsgrenze von 10 % der Gesamtkosten liegt. Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt.


Newsletter abonnieren!