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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Referentenentwurf für Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht

Der erste Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022, in dem neben technischen Änderungen auch substanzielle Änderungen des Steuerrechts vorgesehen sind, liegt jetzt vor.

Das Bundesfinanzministerium hat im Juli den ersten Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht. Mit dem Jahressteuergesetz werden traditionell viele Detailregelungen im Steuerrecht angepasst, weil sich durch EU-Recht und Gerichtsurteile Anpassungsbedarf ergeben hat. Auch Regelungen zu Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen sowie Fehlerkorrekturen sind Teil eines jeden Jahressteuergesetzes. In dem Gesetz sind aber auch einige substanzielle Änderungen enthalten, darin die Vorziehung des vollständigen Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen, um den Urteilen zur Doppelbesteuerung von Renten aus dem letzten Jahr Rechnung zu tragen. Auch die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags, des Ausbildungsfreibetrags sowie des Abschreibungssatzes für Wohngebäude sind in dem Gesetz enthalten.


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