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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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News



Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Eine Corona-Infektion und die daraus resultierenden Spätfolgen kann grundsätzlich als Arbeitsunfall in Frage kommen, wenn sich die Infektion am Arbeitsplatz zweifelsfrei nachweisen lässt.

Das Sozialgericht Speyer hat entschieden, dass eine Corona-Infektion einen Arbeitsunfall darstellen kann. Dafür braucht es aber einen Nachweis, dass die Infektion zweifelsfrei am Arbeitsplatz erfolgt ist, was im Streitfall nicht gelang. Zwar war eine Kollegin des Klägers wenige Tage vorher positiv getestet worden, allerdings ließe sich eine Ansteckung im privaten Bereich deshalb nicht ausschließen.


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