Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Sozialbeiträge sind kein Einkommensbestandteil

Leistungen eines Arbeitgebers zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer sind nicht Bestandteil des Arbeitslohnes.

Beiträge zu den Sozialversicherungen eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber sind nicht Gegenleistung für die erbrachten Arbeiten. Somit stellen sie keinen Lohnbestandteil dar und unterliegen auch nicht der Lohnsteuer.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ändert sich an dieser Einordnung auch dann nichts, wenn der Arbeitgeber die Beiträge freiwillig und ohne dazu verpflichtet zu sein erbringt. Dies ergebe sich auch daraus, dass die Beiträge angesichts des "Generationenvertrags" nicht unmittelbar dem Arbeitnehmer, sondern vielmehr Dritten, den derzeitigen Leistungsempfängern, zukommen. Der von der Finanzverwaltung vertretenen Gegenauffassung, wonach die Sozialbeiträge Arbeitgeberzuschüsse sind, wurde damit nicht gefolgt.


Newsletter abonnieren!