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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Erlass von unrechtmäßig berechneter Umsatzsteuer

Zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist zu erlassen, wenn der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger rückgängig gemacht werden kann.

Wurde in einer Rechnung unberechtigt Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, ist diese Steuer wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen. Voraussetzung für diesen Erlass ist jedoch, dass der Vorsteuerabzug, den der Rechnungsempfänger in Anspruch genommen hat, rückgängig gemacht und der entsprechende Betrag tatsächlich an den Fiskus zurückgezahlt worden ist. Eine mögliche Erlassunwürdigkeit des Steuerpflichtigen ist nicht von Belang, da es nicht um einen Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen geht.


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