Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.

Die Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesellschafterbeschluss fehlerhaft ist. Auch ein fehlerhafter Gesellschafterbeschluss wird für den Gesellschafter-Geschäftsführer verbindlich, wenn er ihn nicht umgehend anficht. Die Kündigung geht dem Gesellschafter-Geschäftsführer spätestens dann zu, wenn er das Protokoll der Gesellschafterversammlung unterschreibt, das den Kündigungsbeschluss dokumentiert. Der Beschluss ist sofort wirksam, er bedarf keiner Beurkundung.


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